Der Trägerverein "Rheinhessisches Fahrradmuseum"

Aus der Satzung des Trägervereins

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen „Trägerverein des Rheinhessischen Fahrrad-Museums im kurmainzer Schloss Ardeck Gau-Algesheim“ (Kurzfassung: Trägerverein Rheinhessisches Fahrrad-Museum) und ist in das Vereinsregister einzutragen; nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 55435 Gau-Algesheim, Schlossgasse 12. (3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins (1) Zweck des Vereins ist es, die Errichtung, den Aufbau und die Unterhaltung des „Rheinhessischen Fahrrad-Museums” im Schloss Ardeck zu Gau-Algesheim als einer der Öffentlichkeit zugänglichen kulturellen Einrichtung zu betreiben. (2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein verfolgt ausschließlich kulturelle Zwecke. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen. (3) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Mitglieder des Trägervereins sind – neben einigen wenigen Einzelmitgliedern – die Stadt Gau-Algesheim als Eigentümerin des Schlosses Ardeck, der Heimat- und Kulturverein Gau-Algesheim sowie der Radsportverband Rheinhessen. Vorsitzender ist Bernhard Trapp, stellv. Vorsitzender Jakob Bugner und Schatzmeister Emanuel Rösch. Als Kassenprüfer wurden gewählt: Hermann Lutz und Clausfriedrich Hassemer. Seit Jahren führen Träger- und Förderverein ihre Jahreshauptversammlungen an einem gemeinsamen Termin in der Rathausscheune durch.